(9) Ohne jüdische Akteure kein Preußen

Die brandenburgisch-preußische Judenpolitik war seit dem Edikt von 1671 auf Wandel und Handel ausgerichtet. Neben anderen Einwanderungsgruppen wurden insbesondere jüdische Familien, wegen ihrer Handelserfahrungen und ihres Kapitals angeworben. Brandenburg-Preußen zwang seine jüdischen Familien durch eine vielfältige Steuern- und Abgabenpolitik dazu. Dazu wurden jüdische Familien statistisch erfasst, sozial kategorisiert und kontinuierlich durch Edikte, erneuerte Privilegien und Ordnungen um weitere oder höhere Sonderabgaben belangt, die dann letztmalig 1750 unter Friedrich II. allgemein gültig und detailliert festgeschrieben wurden. Diese Bestimmungen und Forderungen führten zu großen finanziellen Belastungen, sozialen Krisen und Existenzängsten der jüdischen Familien. So bedeuteten die nach dem 7-jährigen Krieg (1756-1763) geforderten Zwangsbeiträge und Zwangsexporte für viele jüdische Familien den sozialen Abstieg und somit auch die Aufhebung ihres Schutzes in Preußen. Weiterlesen

(8) Manufakturen für den preußischen Bedarf und Export

Schon in der Regierungszeit Friedrich I. gab es zahlreiche Versuche, Manufakturen zu gründen, allerdings noch ohne großen Erfolg. Wahrscheinlich fehlte es zu dieser Zeit an Verlegern, die für Rohmaterialien und effiziente Geräte sorgten, oder an Händlern und Zwischenhändlern, die die Produkte im In- und Ausland verkaufen konnten. Erst unter Friedrich II. war Preußen ökonomisch so stabilisiert, dass es durch jüdische Familien ein großes Netz an Gewerbetreibenden und  Unternehmern mit dem nötigen Kapital besaß. Zudem war für Friedrich II. die Industrie die Quelle von Handel, Exporten und staatlicher Wohlfahrt insgesamt. (Vgl. Stern 1971a, S. 182). Ein Beispiel sind die „Hof- und Münzfaktoren“, die große Gewinne bei den Münzmanipulationen während des 7-jährigen Krieg gemacht haben. Friedrich II. wollte im Rahmen seiner merkantilistischen Politik diesen Reichtum im Land halten und für Preußen nutzbar machen. Weiterlesen

(7) Handel auf dem Land

Bevor die Bedeutung der Versorgung von Städten und Dörfern durch jüdische Händlerfamilien beleuchtet wird, sei auf die unterschiedlichen ökonomischen Traditionen und Schichtungen der jüdischen Gemeinden in den Landesteilen Preußens hingewiesen: Während in der Neu- und Kurmark, in Pommern, Ostpreußen und in Magdeburg längerfristige Wiederansiedlungen erst während der Regierungszeit des „Großen Kurfürsten“ zu verzeichnen waren, teilten in den Provinzen Preußen, Mark, Kleve und Halberstadt jüdische Familien bereits seit Jahrhunderten das wirtschaftliche Leben der Christen. Im hinzugewonnen Schlesien konnten jüdische Familien unter den milden piastischen Regierungen sogar Grundstücke und Landgüter erwerben und besaßen viele Freiheiten und Rechte ähnlich wie in Polen und Ungarn. Die jüdischen Gemeinden waren dort in ihrem politischen und kulturellen Leben in einem sehr hohen Grad autonom. (Vgl. Stern 1971a, S. 27ff.) Weiterlesen

(6) Münz- und Hoffaktoren im Dienste Preußens

Bis zum 18. Jahrhundert gab es an den europäischen Höfen „Hofjuden“ oder auch „Münzjuden“, die zum einen Luxusgüter für den Hof und wichtige Waren für das Heer beschafften, zum anderen Silber für die Münze und wichtige ausländische Münzen besorgten (vgl. Battenberg 2001, S. 32; ebenso Scheiger 1990, S.  173). So konnte sich ein historisch bedingtes Spezialwissen ausprägen, das die Tür zu Berufen im Geldhandel sowie in der Kapital- und Kreditwirtschaft öffnen sollten und half, Schutz- und Handelsrechte zu erwerben (vgl. Scheiger 1990, S. 208). Jüdische Münz- und Hoffaktoren an den verschiedenen Hofstaaten hatten zudem die wichtige Funktion in Krisenzeiten für ausreichend Vermögen zu sorgen, in dem sie wertvolle Münzen beschafften oder auch Münzverschlechterungen durch Ausprägungen von Silber vornahmen (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 183f.). Dabei hatten sie den Vorteil, dass sie für ihre Geld- und Warenbeschaffung auf ein europaweites Netz aus Händlern und Gemeinden zurückgreifen konnten, zu denen jedoch immer auch besondere Machtbeziehungen bestanden, da der „Hofjude“ über jüdische Neuansiedlungen und die Höhe der Abgaben der jüdischen Gemeinden meist mitbestimmen durfte (vgl. Battenberg 2001, S. 41f.). Weiterlesen

(5) „Judenabgaben“ als staatliche Einnahmequelle

Schon im Edikt von 1671 wurden für Schutzbriefe und Handelskonzessionen besondere Abgaben eingefordert, die in den nachfolgenden Jahrzehnten kontinuierlich erweitert wurden. In den Generalprivilegien von 1730 und 1750 wurden die Zwangsbeiträge und Sonderverpflichtungen weiter verschärft und ausdifferenziert, die die jüdische Familien gezielt zum Handel bestimmter Mangelwaren und zu Exporten einheimischer Produkte zwingen sollten (vgl. Jersch-Wenzel/John 1990, S. 158). So mussten beispielsweise Hochzeits- und Kindergelder, Kalender- und Rekrutengelder, Stempelgebühren und Abgaben für Einzelkonzessionen, wie für Gemeindewahlen, Gemeindediener, Synagogenbau oder das Schlachtprivileg geleistet werden (vgl. Jersch-Wenzel/John 1990, S. 185f.; Jersch-Wenzel 1978, S. 95). Auf Angaben zur konkreten Abgabenhöhe soll verzichtet werden, da diese regional und durch Münzverschlechterungen sehr unterschiedlich sein konnten, aber auch Vergleichswerte fehlen, die diese in Relation setzen könnten. Weiterlesen

Exkurs: Zu jüdischen Ansiedlungen im brandenburgischen Barnim

Mit der askanischen Eroberung und deutschen Besiedlung ehemals slawischer Gebiete seit dem 11. Jahrhundert siedelten sich auch jüdische Familien im Barnim an. Letztere waren jedoch immer der Gunst und dem Schutz des jeweiligen Herrschers ausgesetzt und konnten jederzeit vertrieben werden. Jüdische Familien waren aufgrund zahlreicher Berufsverbote auf den Handel beschränkt. Dazu gehörte auch der Geldhandel und die Kreditvergabe. So ist überliefert, dass der damalige Kurfürst anwies, dass Christen ihre Schulden an Christen zurückzahlen sollten und am 28.10.1461 den Rat von Bernau darum bat, ein Verzeichnis der Summen aufzustellen, die die Bürger der Stadt den Juden schuldeten. Weiterlesen