(3) Einwanderungspolitik von 1671 bis 1713: Wandel durch Handel

Um die Bedeutung der jüdischen Einwanderung für Preußen unter Friedrich II. zu verstehen, ist der Blick zurück notwendig, der die preußische Einwanderungspolitik seit dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (Regierungszeit: 1640-1688) und seinem Nachfolger Friedrich I., seit 1701 König in Preußen (Regierungszeit: 1688 -1713), betrachtet. In dieser Zeit wurden die Grundlagen für den wirtschaftlichen und politischen Aufstieg Brandenburg-Preußens gelegt.

Zur Erinnerung: In Gebieten östlich der Elbe, in denen jüdische Familien erstmalig seit der askanischen Besiedlung im 13./14. Jahrhundert urkundlich erwähnt wurden, gab es immer wieder Anwerbungsversuche. Für die jüdischen Familien galten bestimmte Judenordnungen, die aber immer abhängig vom Landesherrn waren und regional sehr unterschiedlich sein konnten. Es kam jedoch immer wieder auch zu Ausweisungen jüdischer Familien, zuletzt in der Mark Brandenburg 1571 nach dem Tod Joachim II., Kurfürst von Brandenburg. Für den Tod wurde Leopold, der Münzmeister und Hofjude Joachim II., des Mordes beschuldigt, den er 1573 unter Folter auch gestand und somit schließlich auch hingerichtet wurde. Dies wurde zum Anlass genommen, die vollständige Ausweisung der jüdischen Bevölkerung zu veranlassen (vgl. Bruer 1991, S. 16). Allerdings hat es auch weiterhin jüdische Händler in Brandenburg gegeben, wie beispielsweise für Frankfurt/Oder um 1620 nachgewiesen werden kann (vgl. Herzfeld 2001, S. 18). Es kann auch davon ausgegangen werden, dass jüdische Familien aus Schutz vor den polnischen Pogromen 1648/49 Zuflucht bei ihrem westlichen Nachbarn gesucht haben.

Erste Edikte und Aufforderungen zur Einwanderung für Juden, gab es schon seit 1646 und verstärkt in den 1660er Jahren (vgl. Jersch-Wenzel/John 1990, S. 39; vgl. auch Mittenzwei/Herzfeld 1988, S. 87). Vereinzelt sind auch schon Schutzbriefe nachweisbar, beispielsweise für Bendix Levi 1662 für Oderberg oder für den Hofjuden Israel Aron 1663 für Berlin (vgl. Heidenhain 2010, S.11). Den wichtigsten Grundstein bildete dann etwas später das am 21. Mai 1671 erlassene Edikt zur Förderung von Handel und Wandel: 

(…) „Wir, Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, Markgraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Erz Cämmerer und Kurfrüst u.s.w. bekennen hiermit öffentlich und geben einem jeden, dem es nötig, in Gnaden zu wissen, wie daß Wir aus sonderbaren Ursachen und auf untertänigstes Anhalten (…) zu Beforderung Handels und Wandels bewogen worden, einige von andern Orten sich wegbegebende jüdische Familien, und zwar 50 derselben, in unser Lande der Kur- und Mark Brandenburg und in Unseren sonderbaren Schutz gnädigst auf- und anzunehmen, tun auch solches hiermit und kraft dieses auf folgende Conditiones: (…) „2. Soll diesen jüdischen Familien vergönnt sein, ihren Handel und Wandel im ganzen Lande dieser Unser Kur- und Mark Brandenburg, Herzogtum Krossen und inkorporirten Orten, Unsern Edicten gemäß zu treiben, (…) daß sie dadurch keine Vervorteilung im Kauf oder Verkauf gebrauchen“ (zit. n. Stern 1962b, S. 13/Nr. 12)

Die ökonomische Bedeutung der 50 Judenfamilien aus Wien, die nach Befehl des habsburgischen Kaisers seit 1660 vor der Vertreibung standen, bestand für den Staat in ihren Erfahrungen und Beziehungen im Handel sowie in ihrem Kapital, sodass gefordert wurde, dass sie als Kaufleute und Händler für den fürstlichen Hof tätig werden konnten und als „Ersatzbürgertum“ dienten, um den Begriff von Jersch-Wenzel aufzugreifen (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 25f.; vgl. dazu Jersch-Wenzel/John 1990, S.158). Allerdings genossen die jüdischen Familien im Unterschied zu anderen Einwanderungsgruppen keine Vergünstigungen und Privilegien. Jüdische Gemeinden durften keinen öffentlichen Gottesdienst abhalten, keine Synagoge bauen und Juden auch keine Ämter am Hof und im Militär bekleiden. Ihr Schutz für eine ausgewiesene Stadt galt zudem nur für 20 Jahre (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 36ff.; ebenso Jersch-Wenzel/John 1990, S. 167). Die 1670er Jahre waren für die jüdischen Neuankömmlinge schwere Zeiten. Durch Belagerungen während des Schwedisch-Brandenburgischen Krieges von 1674 bis 1679 wurde ihr Handel unterbrochen, sodass ihre Einnahmequellen wegbrachen und sie zur Flucht zwangen, für diese sie nach ihrer Rückkehr noch 4000 Reichstaler Strafe zahlen mussten (vgl. Herzfeld 2001, S. 27f.).

Brandenburg-Preußen nutzt diese Bestimmungen für Konzessionen, um weitere Abgaben einzutreiben. So konnte gegen die Zahlung von Sonderabgaben oder bei nachweisbaren Engagement im Handel der Schutz verlängert werden. Dabei wurde eine Aufnahme in Zünfte und Innungen verboten und der Handel auf bestimmte Waren, wie anfangs Tücher, Schnittwaren, Kleider und Wolle begrenzt. Ausnahmen wurden auch hier nur gegen Sonderabgaben gewährt.

Zwischen 1677 und 1710 wurden immer wieder neue Zwangsbeiträge und Steuern, zum Beispiel für Luxusartikel, aber auch zur Genehmigung, wie dem Bau von Synagogen, für Hochzeiten oder für Geburten, bezahlt werden (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 55ff.). Regionale Ausweisungsbefehle und Niederlassungsbeschränkungen machten die soziale Situation für jüdische Familien außerdem unsicher und zwang diese, sich noch mehr im Handel zu engagieren und zu bewähren (vgl. Jersch-Wenzel/John 1990, S. 158). Jüdische Händler waren in der Geld- und Pfandleihe sowie im Handel mit Alt- und Kramwaren und Trödel aktiv. Jüdische Kleinhändler verkauften ihre Waren auf dem Land, während Großhändler Messen und Jahrmärkte, wie beispielsweise in Frankfurt/Oder, versorgten. Eine wichtige Rolle kam auch den jüdischen Verlegern zu, wie Herzfeld für Hinterpommern an der Wollverarbeitung verdeutlicht. Die Verleger besorgten Wolle für Tuchmacher und Raschmacher und kauften ihnen ihre Produkte später für den Verkauf und den Export ins Ausland, wie Polen und Russland, ab (vgl. Herzfeld 2001, S. 59, vgl. dazu Ribbe 1992, S. 8).

Für den Staat bildeten sich hohe Einnahmen zum einen aus den Sonderabgaben für Konzessionen,  die je nach Provinz und ökonomischen Erfordernissen erhöht und zunehmend erweitert wurden, zum anderen aus den Zöllen und Akzisen. So betrugen beispielsweise die Einnahmen durch die Akzise von jüdischen Händlern 1705 rund 117.437 Reichstaler, während die christlichen Kaufleute zusammen im selben Jahr nur 43.865 Reichstaler absetzten (vgl. Schenk 2010, S. 70). Selbst wenn anzunehmen ist, dass die Akzise für jüdische Händler im Unterschied zu ihren christlichen Konkurrenten doppelt so hoch veranschlagt wurde, ist dies ein erstaunlicher Wert. Diese Einnahmen waren wichtig für die Finanzierung der Repräsentationsbedürfnisse Friedrich I., wie für die umfangreiche Krönung zum König 1701, die Aufrechterhaltung seines Staatsapparates und seines Hofes (vgl. Ribbe 1992, S. 8). Daher wurden auch die für den Staat lukrativen Niederlassungen weiterer jüdischen Familien, die keinen Schutzbrief und somit keine langfristige Aufenthaltsgarantie erhielten, nicht reglementiert, sondern im Gegenteil eher begrüßt (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 58 und S. 94ff.).

Wichtige Zentren für jüdisches Leben wurden die Residenzstadt Berlin, in der Hof und Heer versorgt werden musste, und die Messestadt Frankfurt/Oder, die ein wichtiger Umschlagplatz für den Ost-West-Handel war (vgl. Stern 1962a, S. 72). In Frankfurt/Oder wurden Fertigwaren, beispielsweise aus Holland, England und Bayern gegen Rohmaterialien aus dem Osten, vor allem Russland und Polen, gehandelt. Um 1700 lässt sich die jüdische Bevölkerung in Brandenburg-Preußen kaum messen, da flächendeckend noch keine statistischen Zahlen erhoben wurden. Vorsichtige Schätzungen gehen beispielsweise für Brandenburg immerhin von 2500 Juden aus, dass bis dahin im Vergleich zu Schlesien oder Preußen kaum jüdisch geprägt war (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 64). Auch wenn vielleicht eine Zählung über jüdische Familien vorliegt, gibt es keine Angaben über die exakte Familiengröße und die Anzahl des „Gesinde“, sodass meist nur Durchschnittswerte angenommen werden können. Dennoch sollen einige Beispiele folgen, die eine ungefähre Vorstellung geben: In Frankfurt/Oder, wo die jüdische Bevölkerung rund 10 Prozent ausmachen sollte, wurden beispielsweise 31 mit einem Schutzbrief „vergleitete“ und 43 ohne einen Schutzbrief „unvergleitete“ Juden, gezählt, wobei ihre dazugehörigen Großfamilien und Angestellten aber noch hinzugerechnet werden müssten. In Berlin lebten um 1700 rund 117 Familien, wovon 70 als „vergleitet“ und 47 als „unvergleitet“ galten (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 61 und S. 32; vgl. auch Ribbe 1992, S. 4). In der Neumark konnten zum Vergleich im gleichen Jahr etwas exakter rund 232 vergleitete Juden mit 165 Frauen, 308 Kindern und 12 Gesinde gezählt werden (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 63f.). Festzuhalten ist jedoch, dass die preußische Ansiedlungspolitik so erfolgreich war, dass Jersch-Wenzel zufolge, der Begriff des Juden und der des Handeltreibenden zu dieser Zeit als identisch wahrgenommen wurden (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 53).

Jüdische Familien gerieten dabei ins Kreuzfeuer von König und Staat auf der einen Seite und Stadträten, Kaufmannsgilden und Zünften auf der anderen Seite, wie zahlreiche Beschwerden, Bittschriften und Eingaben an die preußischen Verwaltungsorgane belegen (vgl. Clark 2008, S. 306). 1703 wurde allerdings auch ausdrücklich verboten, Juden zu kränken oder sich an ihnen zu vergehen (vgl. Jersch-Wenzel/John 1990, S. 253). Doch die liberale Einstellung der brandenburgisch-preußischen Regierung unter Friedrich I. zur jüdische Einwanderung sollte sich unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm I. ab 1713 schlagartig ändern.

Literatur

Bruer, Albert A. (1991): Geschichte der Juden in Preussen (1750-1820). Frankfurt/Main.

Clark, Christopher (2008): Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600-1947. München.

Jersch-Wenzel, Stefi; John, Barbara (1990): Von Zuwanderern zu Einheimischen. Hugenotten, Juden, Böhmen, Polen in Berlin. Berlin.

Jersch-Wenzel, Stefi (1978): Juden und „Franzosen“ in der Wirtschaft des Raumes Berlin/Brandenburg zur Zeit des Merkantilismus. Einzelveröffentlichung der Historischen Kommission zu Berlin. Bd. 23. Berlin.

Heidenhain, Brigitte (2010): Juden in Schwedt. Ihr Leben in der Stadt von 1672-1942 und ihr Friedhof. Potsdam.

Herzfeld, Erika (2001): Juden in Brandenburg-Preussen. Beiträge zu ihrer Geschichte im 17. und 18. Jahrhundert. Berlin.

Mittenzwei, Ingrid, Herzfeld, Erika (1988): Brandenburg-Preußen 1648-1789. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild. Berlin.

Ribbe, Wolfgang (1992): Der wirtschaftliche und politische Status der Juden in Brandenburg-Preußen im Zeitalter des Merkantilismus. In: Awerbuch, Marianne; Jersch-Wenzel, Stefi (Hrsg.): Bild und Selbstbild der Juden Berlins zwischen Aufklärung und Romantik. Beiträge zu einer Tagung. Berlin: S. 1-19.

Schenk, Tobias (2010): Wegbereiter der Emanzipation? Studien zur Judenpolitik des „Aufgeklärten Absolutismus“ in Preußen (1763-1812). Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. Bd. 39. Berlin.

Stern, Selma (1962a): Der Preussische Staat und die Juden. Zweiter Teil/Die Zeit Friedrich Wilhelms I. 1. Abteilung: Darstellung. Tübingen.

Stern, Selma (1962b): Der Preussische Staat und die Juden. Erster Teil/Die Zeit des Großen Kurfürsten und Friedrich I. 2. Abteilung: Akten. Tübingen.


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